Hallo MPS Fans,
soeben erreicht mich eine sehr interessante Mail aus Bad Säckingen .
Seht selber was dort los ist, es ist einfach nur unfassbar, erst bekommt ein STADTRAT !! der Gemeinde Bad Säckingen von der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung vom Baurecht und von der Altstadtsatzung und er renoviert zwei alte Häuser gegenüber dem Minigolfplatz und gegenüber dem Schlosspark, dann stimmt dieser Stadtrat der Sanierung des Minigolfplatzes zu, Privatleute und Säckinger Geschäftsleute stiften 45 tausend Euro, der Stadtrat ist bei der Eröffnung des Platzes dabei und dann klagt er gegen den Betrieb des Minigolfplatzes und nun auch gegen die Durchführung des MPS mit den seit nunmehr 6 Jahren gültigen und akzeptierten Lärmimmissionsgrenzen, obschon es in den vergangenen 6 Jahren zum MPS nicht eine einige Beschwerde der Säckinger Bevölkerung gab
Unfassbar, wie kann das sein,dass sich eine einzige dreiste und unverschämte Person so gegen den allgemeinen Willen und gegen die allgemeinen Bedürfnisse einer gesamten Stadtbevölkerung wenden kann und mit seinen Klagen der gesamten Bevölkerung von Bad Säckingen Teile der wohlverdienten Freizeitunterhaltung wie Minigolf spielen oder MPS besuchen verderben und verbieten kann ?
Wenn ich ein Geschäftsmann in Bad Säckingen wäre, würde ich sofort eine Initiative aller übrigen Säckinger Geschäftsleute gegen diese Person organisieren, gegen diese unverschämte und egoistisch Person welche sich massiv gegen die Wünsche und den Willen der gesamten übrigen Bevölkerung stellt und welche NULL, NULL NULL Toleranz und Verständnis gegenüber den Wünschen und Bedürfnissen der gesamten übrigen Mitbewohner aufbringt
Ich würde alle übrigen Bad Säckinger Geschäftsleute auffordern, dieser Person welche sich so massiv und unverschämt gegen die gesamte Bevölkerung stellt, das Leben in Bad Säckingen auf legale Art und Weise richtig schwer zu machen
Kein Gastwirt oder Restaurantbesitzer in Bad Säckingen sollte dieser Person mehr Zutritt zu seiner Gaststätte oder zu seinem Restaurant gewähren, kein Geschäftsinhaber sollte dieser Person noch Lebensmittel, Kleidung, Schuhe, Getränke, Blumen, Sportausrüstung, Elektronikartikel usw. verkaufen, kein Tankstellenpächter sollte diesem Menschen in Bad Säckingen noch Sprit verkaufen, jeder Verein in Bad Säckingen in dem diese Person aktiv ist sollte sich um einen sofortigen Ausschluss dieser Person aus dem jeweiligen Verein bemühen, Vereinsschädigender und Gemeinschaftsschädigender kann man sich doch wohl nicht verhalten, jede Autowerkstatt sollte sich weigern den Wagen diese Querulanten zu reparieren, jeder Handwerker der ein wenig Ehre im Leib hatte sollte sich weigern auch nur noch einen einzigen Auftrag für diesen üblen Egoisten auszuführen, zahlreiche weitere legale Möglichkeiten würden mir einfallen um dieser Person das Leben in Bad Säckingen zu vermiesen, keine Ahnung ob das möglich du machbar ist, aber ich würde auch sofort eine Initiative ins Leben rufen, welche sich damit beschäftigen würde, einen Antrag auf Abwahl dieses Herrn aus dem Gemeinderat zu organisieren .
So würde ICH dieser unverschämten Person die Stirn zeigen, er macht den Bad Säckingern das Leben schwer und stellt sich massiv gegen die gesamte Bevölkerung, diesem Menschen würde ich als Geschäftsmann in Bad Säckingen auf diese legale Art und Weise das Leben ebenfalls total schwer machen, meine Initiative würde ich auch allen übrigen Geschäftsleuten in den Nachbarstädten von Bad Säckingen schmackhaft machen, solche Typen wurden früher im Mittelalter mit Schimpf und Schande aus dem Dorf gejagt, in eine Schandgeige gesteckt, mitten auf dem Marktplatz angebunden und mit vergammeltem Gemüse beworfen
Wehrt Euch Bad Säckinger, lasst Euch doch nicht von einer einziger Person Euer Leben so beeinträchtigen und Eure Lebensqualitäten – und Freizeitaktivitäten kaputt machen, wer sich so massiv, unverschämt, egoistisch und ohne jegliche Toleranz und ohne jegliches Verständnis gegen die gesamte Bevölkerung stellt, der muss auch mit legalem Gegenwind aus der Bevölkerung rechnen
Den Minigolfplatzbetrieb eines schon 60 Jahre bestehenden Minigolfplatzes zu verbieten,unfassbar, solche Deppen verbieten auch den Kindern das spielen auf dem Spielplatz, den Fröschen im Teich das quaken und den Vögeln das zwitschern in den Bäumen, solche Typen sollten sich auf eine ein Düne in die Wüste Namib oder in die Sahara zurück ziehen, dort werden sie von niemanden belästigt und dort wird sie niemand belästigen
Unternehmt etwas gegen solche Menschen liebe Bad Säckinger, wenn der Typ damit durchkommt wird es nicht besser in BS, es wird von Jahr zu Jahr schlechter, solche miesen Idioten geben niemals RUHE
Es muss endlich aufhören,dass in jeder deutschen Stadt ein einziger Vollidiot das gesamte Freizeitverhalten und das gesamte Zusammenleben von zehntausenden und hunderttausenden Menschen massiv beeinträchtigen oder sogar lahm legen kann, solchen Typen muss die Gemeinschaft alle Einwohner auf legale Art und Weise die Stirn bieten, mit solchen egoistischen Aktionen dürfe solche Menschen einfach nicht mehr durchkommen
Und nun lest selber diese unglaubliche Geschichte aus Bad Säckingen
Gisi
Sehr geehrter Herr Hiller,
mir ist die Thematik in Bad Säckingen Betreff dem Mittelalterfest bekannt.
Das unser tolles Mittelalterfest in Bad Säckingen durch eine Person kaputt gemacht werden soll ( Herrn H.) und auch die Schließung des Minigolfplatzes auf seine Kappe geht.
Heute ist in unserer Zeitung Bad Säckingen, ein interessanter Artikel erschienen, über diese Person. Dieser Mensch wird sich gerade selber nach Veröffenlichung diese Artikels in das Aus befördern.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, das Mittelalterfest wie bisher weiterzuführen sollte sich Herr H.
ins Abseits befördern und die Klagen von ihm gegen den Minigolfplatz, und das Mittelalterfest fallen gelassen werden.
Hier zum Artikel:
Klage muss zurückgewiesen werden
Der Bad Säckinger Rechtsanwalt J., der in Sachen Schließung des Minigolfplatzes im Bad Säckinger Schlosspark wegen Lärmbelästigung den baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof scharf kritisiert hat (Leserbrief "Verwaltungsgerichtshof urteilt grob fehlerhaft“; BZ vom Samstag, 3. März), legt noch einmal nach.
Ich erlaube mir, meine öffentliche Äußerung um einen ganz wichtigen Gesichtspunkt zu ergänzen:
Die Klage der Eheleute H. ist nicht nur aus den bereits genannten Gründen zurückzuweisen: Dies waren: Bestandsschutz, fehlende Messung über einen längeren Erhebungszeitraum, Nichteinholen eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, Nichtdurchführen eines Ortstermins, fehlende Berücksichtigung des massiven Eigenverschuldens (Wohnsitznahme unmittelbar gegenüber einer seit Jahrzehnten bestehenden Emissionsquelle "Minigolfplatz", Schaffung eines gravierend erweiterten Lärmtrichters durch Neubau von zwei Dachgauben und erheblich erweiterte Fensterflächen, Verwendung moderner Materialien mit offenbar schalltechnisch negativen Veränderungen).
Die Klage ist insbesondere auch aus folgendem Grunde unbegründet und der Beschluss des VGH fehlerhaft: Stadtrat H. hat nach eingehender Erörterung in zwei Gemeinderatssitzungen in der ersten Jahreshälfte 2009 sowohl der Erhaltung als auch der Sanierung der Minigolfanlage uneingeschränkt zugestimmt. Ihm war vor Beginn der Sanierung positiv bekannt, dass Kosten zwischen 50 000 Euro und 60 000 Euro kalkuliert waren.
Er hat sogar während der Sanierung der Anlage Anfang des Jahres 2010 Herrn Tourismusdirektor M. bei der Bauausführung fachlich beraten, ohne in irgendeiner Form irgendwelche Bedenken vorzutragen. Als Architekt und Fachmann musste Herr H. wissen, dass von einer Minigolfanlage logischerweise Lärmemissionen ausgehen und er hätte Einwände rechtzeitig vortragen müssen, bevor die oben genannten Investitionen getätigt wurden.
Aufgrund dieses Verhaltens muss nach meiner Auffassung die Klage der Eheleute H. auf Schließung der Anlage in dem noch folgenden Hauptsacheverfahren wegen unzulässiger Rechtsausübung zurückgewiesen werden, ohne dass es weiterer Schallmessungen bedarf.
Die Frage, ob der seit den 1950er Jahren bestehende und in den letzten zwei oder drei Jahren mangels ausreichender Pflege etwas heruntergekommene Minigolfplatz weiterhin betrieben oder endgültig beseitigt werden soll, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16. Februar 2009 in Anwesenheit des Stadtrates H. ausführlich diskutiert und folgender Beschluss gefasst (einstimmig bei einer Enthaltung): "Der Tourismus GmbH soll die Möglichkeit gegeben werden, eine Konzeption inklusive Finanzierungslösung zur Neugestaltung einer Minigolfanlage zu entwickeln und diese oder andere Nutzungsmöglichkeiten im Gemeinderat vorzustellen."
In einer weiteren Sitzung des Gemeinderates am 18. Mai 2009, in der Stadtrat H. gleichfalls anwesend war, hat Tourismusdirektor M. – neben der Planung eines "Freizeit-Points am Rhein" – unter anderem den Betrieb einer erneuerten Minigolfanlage vorgestellt, deren Finanzierung zu 50 Prozent aus Fördergeldern des Landes und zu je 25 Prozent durch die Tourismus GmbH und durch die Stadt erfolgen sollte. M. legte dar, dass die mit 44 500 Euro kalkulierten Betriebskosten durch die geschätzten Einnahmen in gleicher Höhe gedeckt werden könnten.
Die Sprecher aller Parteien befürworteten in dieser Sitzung diese von M. vorgeschlagene Gesamtkonzeption, wobei Stadtrat H. ausweislich des Sitzungsprotokolls vom 18. Mai 2009 das Gesamtvorhaben gleichfalls befürwortet und insbesondere keine Einwände gegen diese mit erheblichen Kosten geplante Sanierung erhoben und lediglich "den kostenneutralen Betrieb der Minigolfanlage" in Frage gestellt hat, ohne diese grundsätzlich abzulehnen. Mit einstimmigem Beschluss wurde das Vorhaben vom Gemeinderat befürwortet.
Mit Hilfe von Sponsorengeldern in Höhe von meines Wissens 45 000 Euro wurde der Minigolfplatz wie geplant grundlegend saniert und wettbewerbstauglich eingerichtet. Am 6. Mai 2010 wurde die sanierte Minigolfanlage in Anwesenheit des Herrn H. wieder in Betrieb genommen und erst jetzt bemerkte der Fachmann und Architekt H., dass der Minigolfplatz nicht geräuschlos betrieben werden kann.
Im Juni 2010 begann er seinen Kampf gegen die Stadtverwaltung als Dank und Gegenleistung dafür, dass diese ihm vorher für die Sanierung der beiden Altstadthäuser mit bedenklicher Großzügigkeit Ausnahmegenehmigungen vom Baurecht (Gesamthöhe) und von der Altstadtsatzung (Dachlandschaft, Dachgauben, Fensterfront) gewährt hatte.
J. Bad Säckingen
Link:
http://www.badische-zeitung.de/bad-saec ... -xlbrnkwix Mit Gruß bis zum Mittelalterfest
M.